GO KFZ Gutachter Berlin

Ihr zuverlässiger KFZ Sachverständiger in Berlin

Leistungen unserer KFZ Sachverständigen in Berlin

Unfallgutachten

Unfallgutachten
Berlin

Als unabhängiger KFZ Gutachter in Berlin erstellen wir Ihnen kostenfrei einen Unfallgutachten oder einen Unfallbericht.

Beratung Autosachverständiger Berlin

Kostenfreie Beratung vom Gutachter Berlin

Unser KFZ Sachverständiger in Berlin, steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema KFZ und Unfall zur Verfügung.

Gebrauchtwagen Check in Berlin

Gebrauchtwagen Check Berlin

Lassen Sie den Zustand eines gebrauchten Fahrzeuges welches Sie kaufen möchten, vor dem Kauf von unseren KFZ Gutachtern in Berlin vor Ort überprüfen.

Kostenvoranschlag / Kurz-gutachten

Kostenvoranschlag / Kurz-gutachten Berlin

Für unsere Kunden in Berlin erstellen wir auch im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe bis 750 €) mindestens ein Kurz-gutachten.

Wertermittlung

KFZ Wertgutachten Berlin

Wir als KFZ Gutachter in Berlin, erstellen Ihnen ein aussagekräftiges KFZ Wertgutachten für Ihr Fahrzeug egal ob für die Versicherung, Verkauf oder den Werterhalt.

Schadenanalyse

Schadenanalyse Berlin

Sie haben ein Fahrzeug mit Mängeln gekauft oder nach einer Reparatur mit Mängeln wieder erhalten und wollen diese dokumentieren lassen? Wir als als KFZ Gutachter in Berlin sorgen für Klarheit und Aufschluss über den Schaden am Fahrzeug.

Über unsere KFZ Gutachter

Als freier, unabhängiger und zertifizierter KFZ Sachverständiger in Berlin, haben mein Team aus geschulten KFZ Profis und ich es uns als Ziel gesetzt immer maximal fair, ehrlich und objektiv für unsere Kunden und deren Recht zu arbeiten.

Sie hatten einen unverschuldeten KFZ Unfall in Berlin und fragen sich: „Ich hatte an dem Unfall nicht Schuld was tun um den Schaden in voller Höhe bezahlt zu bekommen“? Dann kommen wir als zertifizierte KFZ Gutachter ins Spiel und begutachten Ihr beschädigtes KFZ überall in Berlin egal ob Auto- Gutachten, Motorrad- Gutachten, Wohnmobil- Gutachten, Transporter- Gutachten, LKW- Gutachten oder egal welche Art von Fahrzeug. Wir kalkulieren den Schaden mit den modernsten Techniken und Methoden, und erstellen ein professionelles KFZ Unfallgutachten / Schadengutachten welches bei Versicherungen und Gerichten anerkannt wird.

Sie sollten sich auf keinen Fall auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen ohne einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl einzuschalten, da diese wie es der Name „gegnerisch“ schon sagt, nicht in Ihrem Sinne handelt, sondern eher zu Ihrem Nachteil berechnet oder sogar die Schadenregulierung gänzlich ablehnt.

Damit das nicht passiert benötigen Sie uns als KFZ Sachverständiger und einen Anwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite, welche sich für Sie um die Schadenregulierung kümmern, alleine schon aus Gründen der Waffengleichheit gegenüber der Versicherung!

Es ist Ihr gutes Recht einen freien KFZ Gutachter und Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen und zwar KOSTENFREI bei Fremdverschulden!

In nur 4 Schritten verhelfen Ihnen unsere KFZ Gutachter aus Berlin zur Ihrer Entschädigung!

1. Termin vereinbaren und Auto begutachten lassen in Berlin

Vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung. Wir sind jeder Zeit für Sie als KFZ Gutachter in Berlin unterwegs.

2. KFZ Begutachtung vor Ort in Berlin

Unser KFZ Gutachter wird ihr Fahrzeug direkt vor Ort begutachten. Egal ob bei Ihnen Zuhause, bei Ihnen auf der Arbeit oder direkt am Unfallort in Berlin.

3. Kalkulation durch den KFZ Sachverständigen in Berlin

Nach der Kalkulation durch unseren KFZ Sachverständigen, werden alle notwendigen Unterlagen an die Versicherung oder Anwalt übermittelt.

4. Auszahlung Ihrer Entschädigung oder Reparatur

Nach Prüfung durch die Versicherung, erhalten Sie die Auszahlung der Reparaturkosten, die im KFZ Gutachten ermittelt wurden.

Vereinbaren Sie ein Termin mit unseren KFZ Sachverständigen in Berlin

Sie wissen nach einem Kfz Unfall nicht wie Sie vorgehen sollen, wer den Schaden an Ihrem Auto bezahlt und wie hoch der Schaden am Auto ist? Dann lassen Sie sich kostenlos von uns als Kfz Gutachter in Berlin beraten, denn eine Beratung ist und wird bei uns immer kostenlos bleiben, genauso wie die Erstellung vom Gutachten kostenlos ist bei Fremdverschulden.

Fragen und Antworten

JA! Es ist Ihr legitimes Recht nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl damit zu beauftragen ein KFZ Gutachten von Ihrem beschädigten Auto zu erstellen.
Für Sie ist es kostenlos! Nach dem § 249 BGB sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Schadenregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Da die Rechnung vom Gutachter nicht entstanden wäre, wäre der Unfall nicht eingetreten sind die Gutachter Kosten ebenso ein Schadenersatzanspruch wie der Schaden am Auto selbst.
Durch einen unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen verschiedene Kosten welche Sie als Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen können wie zum Beispiel: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten für Mietwagen, Abschleppkosten, Kosten für einen freien KFZ Gutachter und einen Anwalt.
Es wird ein Termin zur Begutachtung vom Schaden am Auto vereinbart, die Auto Begutachtung selbst dauert je nach Schadenumfang 25 – 40 Minuten. Für das Erstellen vom KFZ Gutachten benötigen wir maximal bis zu 48 h in der Regel geht es aber schneller.
Wir richten uns nach Ihnen und kommen zu Ihnen Nachhause, zum Arbeitsplatz, in die Werkstatt, in einer unserer Partnerwerkstätte oder sogar direkt zum Unfallort wenn es sehr schnell gehen soll.
In dem KFZ Gutachten oder auch Schadengutachten genannt, stehen alle wichtigen Daten welche das Schadenereignis betreffen. Das sind unter anderem Wiederbeschaffungswert bzw. Fahrzeugwert bevor und nachdem der Schaden eingetreten ist, Schadenhöhe, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg usw. Natürlich stehen alle relevanten Daten zum KFZ selbst im Gutachten wie Km Stand, allgemeiner Zustand der Karosserie, KFZ Technik, Fahrzeug Ausstattung usw. Wir als Ihr KFZ Sachverständiger in Berlin sorgen dafür das alle wichtigen Daten im Gutachten korrekt aufgeführt werden.
Es ist möglich sich den Schaden auszahlen zu lassen, wenn man den Schaden am Auto nicht reparieren möchte. Oder man möchte nicht den kompletten KFZ Schaden beheben sondern versetzt das Auto in einen Fahrbereiten Zustand. Das nennt sich fiktive Abrechnung, gerne kann Ihnen einer unserer KFZ Gutachter in Berlin in einem kostenlosem Beratungsgespräch alles dazu näher erklären.
Ganz klar JA! Denn nach einem KFZ Unfall möchte die Gegnerische Versicherung so wenig wie möglich für den Schaden bezahlen oder im schlimmsten Fall die Schadenregulierung verweigern. Die Kommunikation zwischen Versicherung und privater Einzelperson, kann immer als Kampf zwischen David und Goliath bezeichnet werden. Deswegen sollten Sie nach jedem KFZ Unfall einen Anwalt damit beauftragen sich um die Schadenregulierung der vom KFZ Gutachter erstellten Reparaturkosten zu kümmern. Die Kosten vom Anwalt werden beim unverschuldeten Autounfall von der Versicherung bezahlt genau so wie die Kosten vom KFZ Gutachter.
Der KFZ Gutachter der gegnerischen Versicherung ist kein unabhängiger KFZ Sachverständiger und handelt somit parteiisch für seinen Arbeitgeber. Das bedeutet Sie wären finanziell ganz klar benachteiligt. Um dies zu vermeiden sollten Sie den KFZ Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren sondern einen freien und unabhängigen KFZ Sachverständigen aus Berlin beauftragen.
Neben der Reparaturkosten die im KFZ Gutachten festgestellt werden gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Kosten die Ihnen im Zuge der Schadenregulierung zustehen. Wie z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Kosten für den Abschlepper, Um- und Anmeldekosten, Mietwagenkosten und viele weitere Kosten die Ihnen durch den KFZ Unfall entstehen können. Rufen Sie uns unverbindlich an und lassen sich gerne näher zu dem Thema von erfahrenen und zertifizierten KFZ Sachverständigen kostenlos beraten.

Zunächst einmal: Sie haben als Geschädigter immer das Recht, sich für einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl in Berlin zu entscheiden. Auch wenn Ihr Unfallgegner oder dessen Versicherung einen anderen Gutachter vorschlägt, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, einen eigens ausgewählten Auto Sachverständigen zu beauftragen. Warum Sie dies tun sollten? Die Auswahl eines unabhängigen Gutachters ist vor allem deshalb sinnvoll, damit Ihnen im Schadensfall keine Nachteile entstehen.

Ihr gewählter Gutachter vereinbart dann mit Ihnen einen Besichtigungstermin Ihres Wagens. Sie fahren in die Werkstatt des Gutachters oder der Kfz Sachverständige besucht Ihren Wagen bei Ihnen vor Ort. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Ihr Unfallgutachter in Berlin kann gegebenenfalls auch direkt an die Unfallstelle kommen oder zu Ihrer Arbeitsstelle wenn Ihnen die Zeit fehlt, um den Gutachter in der Werkstatt aufzusuchen.

Der Auto-Gutachter in Berlin prüft dann den entstandenen Schaden am Fahrzeug und analysiert einen eventuellen Unfallhergang. Daraus resultierend wird der Schaden aufgenommen und eine Kalkulation des Kfz Gutachten vorgenommen. Die Analyse und Kalkulation muss dann an die entsprechende Versicherung oder zum Anwalt geschickt werden, um in die Kalkulation oder die Schadensanzeige einkalkuliert werden zu können.

Nach der Aufnahme des Schadens und der entsprechenden Kostenkalkulation erhalten Sie den Ausgleich der Reparaturkosten, die in Ihrem Schadensgutachten ermittelt wurden.

Ja. Sie haben bei einem unverschuldeten Schadensfall immer die Wahl, selbst einen unabhängigen Auto-Gutachter zu beauftragen. Auch wenn Ihre Gegenpartei, die Versicherung oder der Anwalt – bereits einen Kfz Gutachter gestellt hat, können Sie nach deutschem Recht einen eigenen Gutachter auswählen. Begründet ist diese Rechtsprechung dadurch, dass Ihnen durch einen fremd gewählten Kfz Gutachter keinerlei Nachteile entstehen dürfen. Dies wäre zum Beispiel bei einem persönlich befangenen Gutachter der Fall, der den Schaden zum Vorteil der Gegenpartei beurteilt.

Ein Kfz Gutachter darf nicht befangen agieren, also keine Unfallanalyse für Freunde oder Familie abgeben. Dies lässt sich manchmal jedoch schwer nachvollziehen, weshalb Sie persönlich immer die Wahl haben, einen eigenen, unabhängigen Kfz Sachverständigen in Berlin hinzuzuziehen. Außerdem darf ein Kfz Gutachter lediglich seine Analyse und Schadensmeldung weitergeben, er hat letztendlich keine Entscheidungsgewalt. Das endgültige Urteil über die Schadenshöhe, den Unfallhergang und einen eventuellen Strafbefehl trifft immer die Versicherung, der Anwalt oder die Polizei.

GO Kfz Gutachter ist Ihr zertifizierter Kfz Sachverständiger aus Berlin, wenn es um eine professionelle Schadensanalyse geht. Wir sind schnell und unkompliziert in Berlin bei Ihnen vor Ort, arbeiten mit aktuellen Analysetechniken und bieten Ihnen kostenfreie Gutachten, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind. Gern besuchen wir Sie auch zuhause, an der Unfallstelle oder an Ihrem Arbeitsplatz ganz gleich, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit. Unser Team besteht ausschließlich aus langjährig erfahrenen Kfz Gutachtern und Ingenieuren – unser Personal halten wir mit  Schulungen zu den neuesten Rechtsprechungen stets auf dem aktuellsten Stand.

Und wir bieten Ihnen noch mehr Service: Auf Wunsch schicken wir das erstellte Gutachten an alle Beteiligten wie Unfallgegner, Versicherer oder Staatsanwaltschaft. Und betreuen Sie auch nach der Analyse weiterhin, indem wir Sie darin unterstützen, Ihre Entschädigung zu erhalten.

Möchten Sie mehr zu unseren Kfz Gutachten erfahren oder haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns gern unverbindlich.

Kann ich selber einen KFZ Gutachter auswählen?

JA! Es ist Ihr legitimes Recht nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl damit zu beauftragen ein KFZ Gutachten von Ihrem beschädigten Auto zu erstellen.

Wer bezahlt die Rechnung vom KFZ Gutachter?

Für Sie ist es kostenlos! Nach dem § 249 BGB sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Schadenregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Da die Rechnung vom Gutachter nicht entstanden wäre, wäre der Unfall nicht eingetreten sind die Gutachter Kosten ebenso ein Schadenersatzanspruch wie der Schaden am Auto selbst.

Gibt es noch andere Kosten die erstattet werden?

Durch einen unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen verschiedene Kosten welche Sie als Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen können wie zum Beispiel: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten für Mietwagen, Abschleppkosten, Kosten für einen freien KFZ Gutachter und einen Anwalt.

Wie lange dauert es bis ich mein Gutachten habe?

Es wird ein Termin zur Begutachtung vom Schaden am Auto vereinbart, die Auto Begutachtung selbst dauert je nach Schadenumfang 25 – 40 Minuten. Für das Erstellen vom KFZ Gutachten benötigen wir maximal bis zu 48 h in der Regel geht es aber schneller.

Wo findet die Begutachtung vom Auto Statt?

Wir richten uns nach Ihnen und kommen zu Ihnen Nachhause, zum Arbeitsplatz, in die Werkstatt, in einer unserer Partnerwerkstätte oder sogar direkt zum Unfallort wenn es sehr schnell gehen soll.

Was genau ist ein KFZ Gutachten und was schreibt der KFZ Gutachter rein?

In dem KFZ Gutachten oder auch Schadengutachten genannt, stehen alle wichtigen Daten welche das Schadenereignis betreffen. Das sind unter anderem Wiederbeschaffungswert bzw. Fahrzeugwert bevor und nachdem der Schaden eingetreten ist, Schadenhöhe, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg usw. Natürlich stehen alle relevanten Daten zum KFZ selbst im Gutachten wie Km Stand, allgemeiner Zustand der Karosserie, KFZ Technik, Fahrzeug Ausstattung usw. Wir als Ihr KFZ Sachverständiger in Berlin sorgen dafür das alle wichtigen Daten im Gutachten korrekt aufgeführt werden.

Muss ich mein Auto reparieren lassen oder kann ich das Geld für den Schaden am Auto verlangen?

Es ist möglich sich den Schaden auszahlen zu lassen, wenn man den Schaden am Auto nicht reparieren möchte. Oder man möchte nicht den kompletten KFZ Schaden beheben sondern versetzt das Auto in einen Fahrbereiten Zustand. Das nennt sich fiktive Abrechnung, gerne kann Ihnen einer unserer KFZ Gutachter in Berlin in einem kostenlosem Beratungsgespräch alles dazu näher erklären.

Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten nach einem Unfall?

Ganz klar JA! Denn nach einem KFZ Unfall möchte die Gegnerische Versicherung so wenig wie möglich für den Schaden bezahlen oder im schlimmsten Fall die Schadenregulierung verweigern. Die Kommunikation zwischen Versicherung und privater Einzelperson, kann immer als Kampf zwischen David und Goliath bezeichnet werden. Deswegen sollten Sie nach jedem KFZ Unfall einen Anwalt damit beauftragen sich um die Schadenregulierung der vom KFZ Gutachter erstellten Reparaturkosten zu kümmern. Die Kosten vom Anwalt werden beim unverschuldeten Autounfall von der Versicherung bezahlt genau so wie die Kosten vom KFZ Gutachter.

Bin ich dazu verpflichtet den KFZ Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren

Der KFZ Gutachter der gegnerischen Versicherung ist kein unabhängiger KFZ Sachverständiger und handelt somit parteiisch für seinen Arbeitgeber. Das bedeutet Sie wären finanziell ganz klar benachteiligt. Um dies zu vermeiden sollten Sie den KFZ Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren sondern einen freien und unabhängigen KFZ Sachverständigen aus Berlin beauftragen.

Welche Ausgaben bekomme ich noch erstattet nach einen KFZ Unfall?

Neben der Reparaturkosten die im KFZ Gutachten festgestellt werden gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Kosten die Ihnen im Zuge der Schadenregulierung zustehen. Wie z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Kosten für den Abschlepper, Um- und Anmeldekosten, Mietwagenkosten und viele weitere Kosten die Ihnen durch den KFZ Unfall entstehen können. Rufen Sie uns unverbindlich an und lassen sich gerne näher zu dem Thema von erfahrenen und zertifizierten KFZ Sachverständigen kostenlos beraten.

Keine Kosten für Sie bei Fremdverschulden

Das Beauftragen eines Gutachters ist für Sie völlig kostenfrei. Nach dem § 249 BGB sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Schadenregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Zertifizierte KFZ Sachverständige in Berlin

Jeder in unserem Team aus Berlin ist zertifizierter KFZ Sachverständiger für Schadengutachten und Wertgutachten und nimmt regelmäßig an Schulungen und Seminaren für KFZ Gutachter teil um für Sie immer nach dem neusten Stand der Technik und Rechtsprechung professionelle KFZ Gutachten erstellen zu können.

Immer und überall vor Ort in Berlin 24/7

Sie können entscheiden wann und wo in Berlin die Begutachtung vom KFZ stattfinden soll ob bei Ihnen Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder unseren Räumlichkeiten. Wir sind als KFZ Gutachter in Berlin für unsere flexible und kompetente Arbeitsweise bekannt.

Bei unverschuldeten Unfall kostenfrei in Berlin

Haben Sie keine Schuld an dem Unfall, müssen Sie nicht für das KFZ Gutachten zahlen, das gilt genauso für alle weiteren Kosten die Ihnen durch den KFZ Unfall in Berlin entstehen.

Schadenregulierung- Service Plus innerhalb Berlin

Wir erstellen nach Begutachtung des Unfall Fahrzeugs ein professionelles KFZ Schadengutachten in Berlin, welches wir gerne an Sie und alle Beteiligten vom Schaden wie Versicherung, Anwalt, Werkstatt und Autohaus senden. Auch nach erledigter Erstellung vom KFZ Gutachten stehen wir Ihnen als KFZ Gutachter zur Seite und helfen Ihnen ihre Entschädigung zu erhalten.

Nehmen Sie mit unseren KFZ Gutachtern in Berlin Kontakt auf




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    Unsere KFZ Gutachter sind 24 Stunden für Sie erreichbar. Sie können uns jederzeit unverbindlich anrufen oder eine Nachricht schreiben.